Sie haben Fragen zu Personalthemen? Wir haben die Antwort – rasch & rechtssicher!

Kommen Ihnen diese Beispiele bekannt vor?

Beispiel 1: Wann endet das Dienstverhältnis bei einer Kündigung tatsächlich?

Stefan A. ist genervt. Es ist der 27. Februar 2026 um 19 Uhr, er sitzt im Büro des Supermarktes, den er als Franchise-Partner in Niederösterreich führt und in dem er 15 MitarbeiterInnen beschäftigt. Seit 1. April 2025 hat er Frau Susanne Vollzeit mit € 3.000,- brutto beschäftigt, die er jetzt aber schweren Herzens kündigen muss, weil es sich aufgrund einer Umsatzflaute finanziell nicht ausgeht und Frau Vollzeit die letzte Mitarbeiterin war, die er eingestellt hat. Weil es damals bei der Neuanstellung schnell gehen musste, wurde mit Frau Vollzeit auch nie ein Dienstvertrag gemacht.

Er fragt sich, wie lange sie jetzt noch arbeiten muss. Er googelt nach der Lösung, findet aber widersprüchliche Angaben bezüglich Kündigungsfristen und -termine und ist sich nicht sicher, ob das, was er da nun herausgefunden hat, tatsächlich korrekt ist.  Eine falsche Entscheidung kann zu hohen Nachzahlungen führen und seinen Ruf als seriöser Arbeitgeber gefährden.

Schließlich findet er die All In Personalberatung GmbH. Er bucht gleich auf der Webseite unter Beratungstermin bei All In Personalberatung GmbH einen Beratungstermin für den nächsten Vormittag.

Bei diesem Termin werden mit den Experten von All In Personalberatung GmbH werden die Details besprochen.  Stefan A. bekommt die Antwort, die er braucht. Er weiß jetzt, was er wann zu tun hat, wie er unnötige Kosten und Ärger vermeiden kann, ist sehr zufrieden und fühlt sich sicher in seinem Vorgehen.

Stefan A. bezahlt für die rechtskonforme Beratung eine halbe Stunde Beratungszeit = € 72,-, so geht eine rasche und günstige Lösung des Problems!

Unsere Antwort:

Grundsätzlich ist bei einer Dienstgeberkündigung § 20 Angestelltengesetz zu beachten, das die Kündigungsfristen und die Beendigungstermine regelt. Bei einer Beschäftigung von bis zu zwei Jahren ist die Kündigungsfrist für den Dienstgeber sechs Wochen. Das Gesetz sieht jedoch das Kalendervierteljahr vor. Bei Ausspruch der Kündigung am 27. Februar ist nach 6 Wochen Kündigungsfrist das nächstmögliche Beendigungsdatum der 30. Juni (das nächste Quartalsende).

Hätte Stefan A. jedoch mit Frau Vollzeit einen Dienstvertrag vereinbart, in dem er festgehalten hätte, dass das Dienstverhältnis bei Dienstgeberkündigung auch am 15. Oder Monatsletzten enden kann, dann wäre das nächstmögliche Beendigungsdatum der 15. April, also rund 2,5 Monate früher. Bei einem Bruttogehalt von Euro 3.000,- sind das rund 11.250,- Euro an Kostenersparnis.

Beispiel 2: Reicht eine mündliche Gleitzeitvereinbarung?

Thomas F. führt ein Kommunikationsunternehmen im 9. Wiener Gemeindebezirk mit 5 MitarbeiterInnen und ist geschockt. Er musste Herrn Herberts Dienstverhältnis aufgrund schlechter Auftragslage vor kurzem beenden. Daraufhin hat sich dieser an die Arbeiterkammer gewandt und dort seine Arbeitszeitaufzeichnungen vorgelegt. Aufgrund einer mündlichen Vereinbarung wird schon seit vielen Jahren flexibel gearbeitet, womit alle immer zufrieden waren. Aber jetzt klagt der Herr Herbert alle Überstunden mit Zuschlägen ein.

Was soll er jetzt tun? Welche Kosten kommen auf Herrn F. jetzt zu, kann er sie vielleicht noch vermeiden, wie kann er diese Situation für die Zukunft entschärfen?

Er sucht im Internet nach Lösungen, aber die Vorschläge sind zu allgemein gehalten und für ihn schwer auf seine Situation umlegbar.

Über www.personalfragen.at kommt er zur Lösung: Er bucht bei der All In Personalberatung GmbH einen Beratungstermin und erhält zwar eine Auskunft, deren Inhalt Thomas F. nicht erfreut, er erhält aber eine rechtssichere Lösung für die Zukunft und für seine anderen MitarbeiterInnen.  

Im aktuellen Fall bleibt ihm leider nichts anderes übrig, als die Nachzahlungen zu akzeptieren, aber für die Zukunft vereinbart er umgehend eine schriftlich Gleitzeitvereinbarung mit allen bestehenden MitarbeiterInnen.

Diese zukunftssichere Lösung kostet ihn

  • eine halbe Stunde Beratung für die aktuelle Situation um € 73,-
  • die Erstellung einer maßgeschneiderten und rechtssicheren Gleitzeitvereinbarung (2 Beratungsstunden zu je € 143,-)

und erspart ihm viel Geld, weil zukünftige Nachzahlungen vermieden werden.

Weitere Beispiele aus unserer Beratungspraxis folgen in Kürze!

Wenn auch Sie eine Frage zu einem Personalthema haben, kontaktieren Sie uns gleich!

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